Sammelbeantragung von Pflanzenschutzmitteln (Blockliste) nach § 22.2 PflSchG für den Zierpflanzenbau

24. Feb 2021 | Gartenbau, Pflanzenschutz

Sammelbeantragung von Pflanzenschutzmitteln (Blockliste) nach § 22.2 PflSchG für den Zierpflanzenbau

Auch in 2021 wird vom Pflanzenschutzamt Hamburg eine einzelbetriebliche Sammelbeantragung von verschiedenen Pflanzenschutzmitteln (Blockliste) nach § 22.2 PflSchG für den Zierpflanzenbau angeboten. Wie in den Vorjahren ist wieder eine Beantragung sowohl über den Wirtschaftsverband Gartenbau Nord (WVG Nord e.V.) als auch einzelbetrieblich direkt bei der Behörde möglich. Die Genehmigung der Pflanzenschutzmittel wird nach Beantragung bis zum 31. März 2021 erteilt. Aufbrauchfristen der Produkte dürfen genutzt werden und auslaufende PSM-Zulassungen sind zu beachten. Bestehende Genehmigungen z.B. aus den letzten Jahren werden durch das Verfahren nicht berührt.

Viele Betriebe besitzen noch bestehende Genehmigungen aus dem vergangenen Jahr. Trotz geringfügiger Änderungen in den letzten Jahren ist ein Blick in die Liste sinnvoll, um mögliche Bedarfe zu decken.

Die Unterlagen für die Beantragung der Pflanzenschutzmittel (Blockliste) nach § 22.2 PflSchG für den Zierpflanzenbau erhalten Mitglieder des WVG Nord e.V auf dem Postweg. Nichtmitglieder wenden sich bitte direkt an die Behörde oder den Berater beim Pflanzenschutzdienst.

Kontakt:

Florian Wulf – Pflanzenschutzdienst Hamburg – Behörde für Wirtschaft und Innovation – Brennerhof 123 – 22113 Hamburg

Tel.: 040 428 41 5320 – E-Fax: 040 427 94 1105 – Mobil: 0172 43 11 277- florian.wulf@bwi.hamburg.de