Düngebehörde
Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Hamburg

Die Landwirtschaftskammer Hamburg übernimmt die Aufgaben der Düngebehörde als Auftragsangelegenheit.
Ansprechpartner
Jan-Friedrich Schlimme
Telefon: 040 78 12 91 34
Mobil: 0157 850 849 31
E-Mail: jan-friedrich.schlimme@lwk-hamburg.de
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Die Düngebehörde erstellt und bewertet die fachrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des Düngerechts und überwacht die Einhaltung in den Betrieben. Sie erhalten bei uns Informationen zu fachlichen Fragen, Problemen der Düngung und der Anwendung von Düngemitteln.
Die Düngebehörde wurde zum 01. Januar 2020 in der Landwirtschaftskammer Hamburg eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt übernimmt die Landwirtschaftskammer Hamburg die Aufgaben der Düngebehörde als Auftragsangelegenheiten.
Auch betriebsindividuelle Fragestellungen in Bezug auf die Düngung können an die Düngebehörde gerichtet werden.
Die einzelnen Fachinformationen haben wir für Sie in Themenfelder eingeteilt, angefangen über Rechtliche Grundlagen über Düngeverordnung bis zur Düngemittelverordnung.
Fachinformationen
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Rechtliche Grundlagen
Auf dieser Seite werden alle, in Bezug auf die Düngebehörde, relevanten Verordnungen in aktueller Version zur Verfügung gestellt.
Düngeverordnung (DüV)
Die Düngeverordnung regelt die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln in Deutschland.
Wasserschutz
Wir stellen Informationen und Vorgaben zum Schutz von Grund und Oberflächengewässern beim Umgang mit festen und flüssigen Wirtschaftsdüngern bereit.
Stoffstrombilanzverordnung
Seit 1. Januar 2018 gilt die neue Stoffstrombilanzverordnung. Mit der Verordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Nährstoffflüsse in den Betrieben transparenter zu machen.