Stoffstrombilanz­verordnung

Stoffstrom­bilanzverordnung

Seit 1. Januar 2018 gilt die neue Stoffstrombilanzverordnung. Sie ist nach dem Düngegesetz und der Düngeverordnung der letzte Baustein des neuen Düngepakets, das die Bundesregierung 2017 auf den Weg gebracht hat.

Mit der Stoffstrombilanzverordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Nährstoffflüsse in den Betrieben transparenter zu machen. Dadurch sollen Nährstoffverluste aus der Landwirtschaft verringert und die Einhaltung von Umweltzielen gewährleistet werden.

Downloads

Überblick

Prüfschema


Programm Stoffstrombilanz

EDV- Anwendungsprogramm zur Berechnung der Stoffstrombilanz. Übernommen von der LWK Schleswig Holstein.
Mehr dazu hier unter diesem Link.