Agrarförderung
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Förderung für Landwirtschaft und Gartenbau
Der Landwirtschaft und dem Gartenbau stehen vielfältige Länder-, Bundes- und EU-Fördermaßnahmen zur Verfügung. Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Förderprogramme und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Die folgende Übersicht zeigt die zur Zeit aktuellen Förderprogramme:
TEIL 1: Beantragung von EU-Direktzahlungen durch den elektronischen Sammelantrag (ELSA)
- Anträge werden online ausgefüllt und bis zum 15. Mai eines Jahres an das Landesamt für Landwirtschaft Itzehoe gesendet! Antragsteller können alle landwirtschaftlichen, gärtnerischen und obstbaulichen Betriebe Hamburgs sein, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
TEIL 2: BEANTRAGUNG VON ZUWENDUNGEN AUS DEN AGRARUMWELTMASSNAHMEN
- Neuanträge können bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gestellt werden! Die entsprechenden Formulare befinden sich ab November auf der Internetseite der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
TEIL 3: Beantragung investiver Agrarfördermaßnahmen
- Nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden unter Einbindung der Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhygiene z. B. der Stallneu- oder Stallumbau gefördert. Ebenso können Investitionen hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (sog. Diversifizierung) gefördert werden, wie z. B. Hofläden. Diese Anträge können z. Z. jederzeit gestellt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
- Mehr Informationen zu den Richtlinien der Agrarförderungen bietet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
TEIL 4: Beantragung von Prämien im Rahmen des Vertragsnaturschutzes
- Ziele des Naturschutzes in Hamburg sind u.a. die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, eine naturschutzgerechte Landbewirtschaftung und der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft. Diese Bewirtschaftung wird durch Prämien honoriert.
- Siehe Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
TEIL 5: Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Bereitstellung und Pflege von Ausgleichsflächen
- Bei einer Baumaßnahme gehen Umwelt- bzw. Naturgüter verloren, durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen diese Verluste kompensiert werden. Um dieses zu erreichen, werden die Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen durch Prämien honoriert.
- Siehe Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Haben Sie Fragen?
Dr. Carola Bühler
Telefon: 040 78 12 91 22
Mobil: 0159 01991515
E-Mail: carola.buehler@lwk-hamburg.de
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