Agrarförderung

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Förderung für Landwirtschaft und Gartenbau

Der Landwirtschaft und dem Gartenbau stehen vielfältige Länder-, Bundes- und EU-Fördermaßnahmen zur Verfügung. Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Förderprogramme und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Die folgende Übersicht zeigt die zur Zeit aktuellen Förderprogramme:

 

TEIL 1: Beantragung von EU-­Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

  • Für die Beantragung von EU-Direktzahlungen benötigt man die Webanwendung „Agrarförderung Niedersachsen Digital“ (ANDI) unter Agrarfoerderung Niedersachsen. Das Programm steht von März bis September eines jeden Jahres zur Verfügung, wobei der Antrag an sich nur bis zum 15. Mai unter zusätzlicher Versendung eines ausgedruckten Datenbegleitscheins gestellt werden kann. Antragsteller können alle landwirtschaftlichen, gärtnerischen und obstbaulichen Betriebe Hamburgs sein, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

TEIL 2: BEANTRAGUNG VON ZUWENDUNGEN AUS DEN AGRAR­UMWELT­MASSNAHMEN und zum ERschwernisAusgleich Pflanzenschutz

  • Anträge zu den neu angebotenen Agrarumweltmaßnahmen können bei der Bewilligungsstelle Uelzen im Rahmen des Elektronischen Sammelantrages bis zum 15. Mai eines Jahres gestellt werden. Die bisher angebotenen Hamburger Agrarumweltmaßnahmen laufen befristet weiter, können aber nicht mehr neu beantragt werden.
  • Darüber hinaus gewährt Hamburg ab 2024 eine Zuwendung für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in z.B. Naturschutzgebieten. Eine Ausgleichzahlung wird für Acker- und Dauerkulturflächen, die produktiv genutzt werden, gewährt. Die entsprechenden Förderanträge sind bis spätestens zum 30.09. für Verpflichtungszeiträume ab dem Folgejahr bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einzureichen.
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

TEIL 3: Beantragung investiver Agrar­förder­maßnahmen

  • Nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden unter Einbindung der Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhygiene z. B. der Stallneu- oder Stallumbau gefördert. Ebenso können Investitionen hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (sog. Diversifizierung) gefördert werden, wie z. B. Hofläden. Die Anträge zur Diversifizierung können z. Z. jederzeit gestellt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Anträge zu allen anderen investiven Maßnahmen müssen zu bestimmten Fristen, die im Internet veröffentlicht werden, digital abgegeben werden. Neu in diesem Verfahren ist, dass ohne eine vorliegende Baugenehmigung, sofern diese erforderlich ist, kein Antrag gestellt werden kann. Die Möglichkeit eines Antrages auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn entfällt.
  • Hier sind die Informationen zur Förderung der Diversifizierung und zu den anderen investiven Maßnahmen.

TEIL 4: Beantragung von Prämien im Rahmen des Vertrags­natur­schutzes

TEIL 5: Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Bereit­stellung und Pflege von Ausgleichs­flächen

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