Die Anzahl der KO- Anforderungen wurde deutlich verringert. Reine Dokumentationsanforderungen, die vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, verloren ihren KO- Status, ohne dass das hohe Niveau der Zertifizierung beschädigt wird.
Folgende Punkte sind kein KO- Kriterium mehr:
2.1.1 Betriebsdaten
2.1.2 Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle
3.1.1 Risikoanalyse und Risikomanagement für Flächen und Substrate
3.4.1 Nationale GVO Gesetzgebung
3.5.1 Aufzeichnungen der Düngemaßnahmen
3.8.3 Risikoanalyse zu Umwelteinflüssen
3.10.5 Umgang mit nicht konformen Produkten
4.1.1 Risikoanalyse Hygiene
7.1.1 Arbeitssicherheit, Gesundheit und soziale Belange
8.1.1 Beschwerdeverfahren
Weitere Neuerungen:
3.5.1 Aufzeichnung der Düngemaßnahmen – Ergänzung: Die Dokumentation der durchgeführten Düngemaßnahmen hat spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen
3.5.3 Ermittlung der im Boden verfügbaren Nährstoffmengen – Streichung: Die Ausnahme zur jährlichen Ermittlung der im Boden verfügbaren Nährstoffe für Grünlandflächen, Dauergrünland oder Flächen mit mehrschnittigen Feldfutteranbau wird gestrichen.
3.5.4 Düngebedarfsermittlung (Stickstoff und Phosphat) – Ergänzung: Für Stickstoff und Phosphat muss der gesamtbetriebliche Düngebedarf ermittelt werden, indem die einzelnen kultur- und schlagbezogenen Düngebedarfsermittlungen summiert werden.
3.5.5 Bedarfsgerechte Düngung
Ergänzungen:
Bei der Düngung sind für betroffene Flächen die Vorgaben für „rote Gebiete“ einzuhalten.
Sollte nachträglich ein höherer Düngebedarf erforderlich sein, darf die zusätzlich ausgebrachte Düngermenge maximal 10% des ursprünglich berechneten Düngebedarfes betragen
Im Freilandgemüsebau sind für die angebauten Kulturen die Stickstoffbedarfswerte entsprechend Anlage 4, Tabelle 4 der Düngeverordnung vorzulegen
Streichungen:
Ausnahme zur Abweichung der angegebenen Obergrenzen, wenn im dreijährigen Mittel, die in der Düngeverordnung festgelegten Erträge überschritten werden.
Abschnitte zum maximal betrieblichen Nährstoffüberschuss für Stickstoff und Phosphor.
3.5.6 Gegenüberstellung von Düngebedarf und Nährstoffeinsatz – Neu:
Für das abgelaufene Düngejahr müssen bis zum 31.03. des Folgejahres der gesamtbetriebliche Düngebedarf und der gesamtbetriebliche Düngeeinsatz gegenübergestellt werden, wenn in Gemüse und Erdbeeren wesentliche Mengen an Stickstoff und Phosphat (mehr als 50 kgN/ha und Jahr, bzw. mehr als 30 kgN/ha und Jahr) ausgebracht wurden. Der Düngeeinsatz darf den Düngebedarf nicht überschreiten. Die Summe aller im Betrieb ausgebrachten Stickstoff- und Phosphatmengen ergibt den gesamtbetrieblichen Düngeeinsatz.
3.5.7 Ausbringung von Düngemitteln:
Streichung: Gestrichen werden die Ausnahmen zur Ausbringung auf gefrorenem Boden.
Konkretisierung: Durch die Düngeverordnung vorgegebene Sperrfristen werden angegeben.
Weitere Änderungen sind:
3.6.18 Entsorgung von leeren Pflanzenschutzmittelbehältern – Klarstellung: Bei Abgabe von Pflanzenschutzmittelverpackungen muss ein Entsorgungsbeleg vorhanden sein.
3.7.1 (KO) Risikoanalyse mikrobielle Wasserqualität – Ergänzung: Eine Abweichung von der vorgegebenen Mindestanalysezahl ist möglich, wenn die Analysezahl aufgrund des Entscheidungsbaumes der QS Arbeitshilfe „Risikoanalyse mikrobiologische Wasserqualität“ durchgeführt wird.
3.10.4 (KO) regelmäßige und systematische Prüfung/Dokumentation/Monitoring auf Schädlingsbefall, ggf. Bekämpfung: Eine Dauerbeköderung mit Rodentiziden ist nicht zulässig. Vielmehr ist zunächst ein Monitoring mit ungiftigen Präparaten durchzuführen und zu dokumentieren (Fallen- und Köderplan). Erst bei einem festgestellten Befall darf mit Rodentiziden eine Bekämpfung erfolgen.
4.1.3 (KO) Hygieneanforderungen Betriebsstätte und Einrichtungen – Klarstellung: Zum Trocknen der Hände dürfen keine mehrfach nutzbaren Handtücher verwendet werden.
4.1.7 (KO) Toiletten für Erntearbeiter – Klarstellung: Bei der Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität reicht es aus, wenn Trinkwasser möglichst frisch in saubere Behälter gefüllt wird oder sauberes Wasser in Bewässerungsqualität (Brunnenwasser, kein Oberflächenwasser) genutzt wird. Außerdem muss Toilettenpapier zur Verfügung stehen.