War Ihre letzte Fortbildung im Pflanzenschutz im Herbst 2020 oder früher?
Alle sachkundigen Personen sind verpflichtet, regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. In Hamburg gilt für die Fortbildungszeiträume die sogenannte „Stichtagsregelung“. Das heißt, dass der nächste Fortbildungszeitraum mit dem Tag der besuchten Fortbildungsveranstaltung beginnt. Der Teilnehmer erhält eine vom Pflanzenschuztdienst der zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) ausgestellte Bescheinigung. Diese Teilnahmebescheinigung muss aufbewahrt werden. Sie dient bei Kontrollen zusammen mit dem Sachkundenachweis der Überprüfung zur Einhaltung des dreijährigen Fortbildungszeitraumes. Fehlen gültige Bescheinigungen/Nachweise, kann der Sachkundenachweis eingezogen und widerrufen werden.
An folgenden Terminen bietet die Landwirtschaftskammer Hamburg Sachkundefortbildungen im Pflanzenschutz an:
Zierpflanzenbau:
Montag, 20.11.2023 von 13:00 bis 17:00 Uhr
Garten- u. Landschaftsbau:
Montag, 11.12.2023 von 13:00 bis 17:00 Uhr
Gemüsebau:
Dienstag, 15.01.2024 von 13:00 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Großer Seminarraum (Erdgeschoss) der Landwirtschaftskammer Hamburg, Brennerhof 123, 22113 Hamburg
Verbindliche Anmeldungen mit Rechnungsanschrift (Name, Vorname, Adresse) und Geburtsdatum der/des jeweiligen Teilnehmer/-s bitte per Mail an veranstaltungen@lwk-hamburg.de oder Fax unter 040 781 291 – 850
Ansprechpartnerin: Jasmin Boldt (Mo.-Fr. 08.30 – 14.00 Uhr) Tel. 040 781 291 50