Wirtschaftsdüngerverbringung
Die Verbringungsverordnung gilt für das Inverkehrbringen, das Befördern, die Übernahme von Wirtschaftsdüngern und von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten. Dies gilt sowohl im Inland als auch für das Befördern der o.g. Stoffe in andere Staaten. Die Verbringungsverordnung beinhaltet insbesondere Dokumentationspflichten für Abgeber, Beförderer und Abnehmer von Wirtschaftsdüngern.
Downloads
Hinweise zur Verordnung
Hinweise zur Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger 167 Downloads 127.13 KB
Formulare
Aufzeichnungen über Wirtschaftsdüngerlieferung gemäß § 3 Bundesverbringungsverordnung (WDüngV) 206 Downloads 23.33 KB
Meldung gemäß § 4 Bundesverbringungsverordnung (WDüngV)
über den Empfang von Wirtschaftsdüngern aus anderen Bundesländern oder Staaten 169 Downloads 32.64 KB
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