Düngemittelverkehrskontrolle
Die Düngemittelverordnung (DüMV) definiert die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Düngemittel sind Stoffe, die Nutzpflanzen Nährstoffe zuführen, ihr Wachstum fördern, ihren Ertrag erhöhen oder ihre Vitalität stärken. Ebenso soll die Bodenfruchtbarkeit erhalten oder verbessert werden.
Durch den Einsatz von Düngemitteln darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden. Ebenfalls sind Gefahren für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt auszuschließen. Düngemittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ausreichend gekennzeichnet sind und beispielsweise Hinweise zum Düngemitteltyp und den verfügbaren Nährstoffen enthalten.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) überwacht.