Sachkundefortbildung für Garten- und Landschaftsbau
9. Dezember @ 13:00 - 17:00
Termin am Montag, 09. Dezember 2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr
Inhalte:
– Rechtliche Grundlagen:
Sachkundeverordnung, Sachkundenachweis, Herbizideinsatz auf Nichtkulturland, Bienenschutz
Frau Zierden Kollmer, Behörde für Wirtschaft und Innovation
– Schadursachen
Schäden durch Dickmaulrüssler und Engerlingen
Herr Dr. Brand, Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
– Integrierter Pflanzenschutz
Ernährung an den Bedürfnissen der Pflanze orientiert – ein wichtiger Baustein für gesunde Pflanzen am Beispiel von Rosen
Herr Preuß, Oscorna Dünger GmbH
– Mittelkunde
Biostimulanzien „Bausteine für die Gesundheitsförderung“
Frau Niemann, Compo Expert GmbH
Diese Sachkundefortbildung richtet sich an alle Unternehmer, Mitarbeiter und andere aus den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau und Friedhofsgartenbau. Auch Mitarbeiter aus den kommunalen Bereichen, der öffentlichen Grünflächenämter etc. sind herzlich willkommen.
Anmeldung und Anmeldeschluss:
Landwirtschaftskammer Hamburg, Abt. Gartenbauberatung
Brennerhof 121-123 • 22113 Hamburg
Telefon: 040 / 78 12 91 50 • Telefax: 040 / 78 12 91 850
E-Mail: veranstaltungen@lwk-hamburg.de
Anmeldeschluss ist jeweils vier Werktage vor der Veranstaltung. Bitte beachten Sie, dass max. 60 Personen pro Veranstaltungstermin
teilnehmen können. Ist diese Teilnehmerzahl erreicht, müssen weitere Anmeldungen unberücksichtigt bleiben. Deshalb möglichst früh anmelden! Bitte geben Sie bei der Anmeldung schriftlich folgende Daten durch: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße mit Hausnummer, PLZ und Wohnort, ggfls. Rechnungsadresse. Diese Daten sind für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung erforderlich, bzw. einer korrekten Rechnungsstellung.
Gebühren:
Die Veranstaltung kostet (ohne Teilnahmebescheinigung) € 66,40 für alle Teilnehmer. Die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung erfolgt
gegen eine Verwaltungsgebühr von 21,- €. Diese Bescheinigung ist gut aufzubewahren und bei Kontrollen vorzulegen. Für die Ausstellung der
Teilnahmebescheinigung wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen.