Aufhebung des Einreiseverbots für ausländische Saisonkräfte bei Einhaltung strenger Hygienevorschriften

3. Apr 2020 | Corona

Aufhebung des Einreiseverbots für ausländische Saisonkräfte bei Einhaltung strenger Hygienevorschriften

Corona, 02.04.2020
In den vergangenen Tagen haben GLFA und DBV intensiv mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nach Möglichkeiten gesucht, bei Aufhebung des Einreiseverbots für rumänische und andere Saisonarbeitskräfte den Infektionsschutz bestmöglich sicherzustellen. Die unter Einbeziehung des Robert-Koch-Instituts erarbeiteten Vorschläge wurden gestern in dem beigefügten Konzeptpapier von BMI/BMEL eingebunden und heute im Bundeskabinett beschlossen.

Saisonarbeitskräfte, die seit dem 25. März 2020 nicht mehr nach Deutschland einreisen durften, ist unter den folgenden Voraussetzungen eine Einreise künftig wieder möglich:

  • Die Einreise erfolgt ausschließlich mit dem Flugzeug.
  • Die einreisenden Saisonkräfte müssen ähnlich dem bis 25. März praktizierten Listenverfahren dem Deutschen Bauernverband mitgeteilt werden, der die Daten an die Bundespolizei weiterleitet.
  • Bei der Einreise in Deutschland muss ein vom Arbeitgeber veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden. Wir sind hierzu bereits in Gesprächen mit verschiedenen Airlines, dass dies von den jeweiligen Anbietern übernommen wird.
  • Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer am Flughafen abholen.
  • Neuanreisende Arbeitskräfte müssen in den ersten 14 Tagen getrennt von den sonstigen Beschäftigten und der Familie des Landwirts wohnen und arbeiten. In ihrer Freizeit dürfen sie das Betriebsgelände nicht verlassen (faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit).
  • Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteameinteilung, die sicherstellt, dass das Arbeiten in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen bis maximal 20 Personen erfolgt. Dies hat auch den Vorteil, dass für den Fall einer Infektion nur das jeweilige Team unter Quarantäne gestellt werden muss.

Die Zimmerbelegung ist maximal mit halber Kapazität gestattet (Ausnahme: Familien).

  • Darüber hinaus gelten besondere Hygienevorschriften (siehe Konzeptpapier BMEL/BMI).

Dieses Verfahren gilt zunächst für die Monate April und Mai 2020. In diese Zeit wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise gestattet.

Näheres zum Verfahren wird am Montag bekannt gegeben.

Hinweis:

Die o.g. Vorgaben gelten nicht für die Einreise aus Polen oder Tschechien, für die bislang keine Einreisebeschränkungen von deutscher Seite bestehen.

Gleichwohl sollten auch bei diesen Personen die Hygienevorschriften beachten und aus den o.g. Gründen auf kleine geachtet werden.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.v.
Rundschreiben Nr. 058/2020, RS-058-2020 Aufhebung des EinreiseverbotsAufhebung des Einreiseverbots für ausländische Saisonkräfte bei Einhaltung strenger Hygienevorschriften

Bezug: Rundschreiben Nr. 48/2020 vom 25.03.2020