Düngeverordnung (DüV)
Die Düngeverordnung regelt die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis.
Aufgrund der neuen Düngeverordnung 2020 gibt es viele Änderungen, wodurch der Sachverhalt noch unübersichtlicher wird. Umso wichtiger ist es, zu strukturieren und nur die, den Betriebsablauf berührenden Themen abzuarbeiten.
Im Folgenden werden die einzelnen Themenfelder der Düngeverordnung (DüV) kompakt und verständlich erläutert.
-Bis auf Weiters setzt Hamburg die zusätzlichen Düngeauflagen für die „Roten Gebiete“ aus!-
Downloads
Zusammenfassung: Düngebedarfsermittlung für Ackerkulturen
Zusammenfassung: Düngebedarfsermittlung für Grün- bzw. Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau
Excel-Anwendungen, mit folgenden Browsern zu öffnen: Google Chrome, Microsoft Edge
Zusammenfassung: Gesamtbetriebliche Aufzeichnung
Zusammenfassung: Herbstdüngung
Sperrfristen
170 kg N Obergrenze
Hinweise Rote Gebiete (§13a) – Bis auf Weiteres in Hamburg ausgesetzt!-
N-min Werte
Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer Hamburg; Beprobung 2025
Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer Hamburg; Vorjahre