Wirtschafts­dünger­verbringung

Die Verbringungsverordnung gilt für das Inverkehrbringen, das Befördern, die Übernahme von Wirtschaftsdüngern und von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten. Dies gilt sowohl im Inland als auch für das Befördern der o.g. Stoffe in andere Staaten. Die Verbringungsverordnung beinhaltet insbesondere Dokumentationspflichten für Abgeber, Beförderer und Abnehmer von Wirtschaftsdüngern.

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