Gleichwertigkeitsfeststellung
Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) im Bereich der „grünen Berufe“. Auf Grundlage einer länderübergreifenden Vereinbarung ist dann die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als bundesweit zentrale Stelle verantwortlich.
Gleichwertigkeitsfeststellung
Zum 1. April 2012 trat in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) in Kraft. Seither haben Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren, mit dem die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses zu einem deutschen Referenzberuf geprüft wird. Gleichzeitig kann ermittelt werden, ob bestimmte Qualifikationen fehlen. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten die Antragsteller eine Bestätigung über ihre Qualifikation. Diese Regelung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
- Alle Anträge, die ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden, sind direkt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen.
Wie können Sie einen Antrag stellen?
Alle notwendigen Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
www.lwk-niedersachsen.de > BQFG
Kontakt für Fragen:
Sollten Sie Fragen zur neuen Zuständigkeit bzw. den sonstigen Rahmenbedingungen haben oder Hilfe beim Antragsprozess benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
Ihr Ansprechpartner für die Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG):
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
telefonisch erreichbar Montag bis Donnerstag von 09.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Frau Dorothee Peiper – Telefon: +49 4141 5198-23 (montags und mittwochs)
Frau Lisa Higgen-Adamla – Telefon: +49 441 801-629 (dienstags und donnerstags)
E-Mail: bqfg@lwk-niedersachsen.de
Rechtsgrundlagen