Pflanzen­schutz­sachkunde

Sachkunde­nachweis Pflanzen­schutz

Die „Sachkunde im Pflanzenschutz“ ist gemäß Gesetz Pflicht für alle, die Pflanzenschutzmittel in Erwerbsbetrieben anwenden, wer eine gärtnerische oder landwirtschaftliche Ausbildung nachweisen kann.
Liegt keine derartige Ausbildung vor, kann den Nachweis zur Sachkunde Pflanzenschutz in einem Lehrgang erworben werden.
 

Er ist notwendig

  • um einen Betrieb oder Hof zu übernehmen,
  • wenn Beschäftigte im Garten- und Landschaftsbau Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • wenn Beschäftigte in der Landwirtschaft oder in Gärtnerischen Betrieben Pflanzenschutzmittel anwenden

Die Landwirtschaftskammer Hamburg bietet derzeit keinen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde im Pflanzenschutz für Anwendung und Beratung an.

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