Neue Fassung der Corona-Verordnung • Blumen- und Pflanzenverkauf eingeschränkt

Neue Fassung der Corona-Verordnung • Blumen- und Pflanzenverkauf eingeschränkt

Am 14. Dezember 2020 hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Änderung der 25. Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) veröffentlicht und setzt damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Dezember 2020 um. Mit Inkrafttreten der Verordnung am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 müssen u.a. zahlreiche Verkaufsstellen des Einzelhandels, die weder Lebensmittel noch Waren des täglichen Bedarfs anbieten, vorübergehend schließen. Auch Garten- und Baumärkte, Blumen- und Floristikfachgeschäfte müssen schließen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Unternehmen des Hamburger Produktionsgartenbaues, die viele Einzelhändler direkt oder über den Großhandel mit regional erzeugten Produkten wie Schnittblumen und Topfpflanzen versorgen.

Nach der Verordnung können unter bestimmten Voraussetzungen Direktvermarkter, Wochenmärkte, Hofläden und Weihnachtsbaumverkaufsstellen unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsvorgaben geöffnet bleiben. Zulässig ist auch die Auslieferung von Waren auf Bestellung sowie deren Abverkauf im Fernabsatz zur Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume.

Die vollständige Fassung der Verordnung finden Sie hier:

Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO)

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) teilt mit:

Fragen im Zusammenhang mit Corona-Hilfen können an unternehmenshilfen.kmu@bwi.hamburg.de gerichtet werden. Die Hotline der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) kann unter der Telefonnnummer 040 42841 1497  begrenzt Fragen beantworten. Detailfragen können aktuell aus kapazitiven und rechtlichen Gründen noch nicht durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation beantwortet werden. Zu der Überbrückungshilfe III stehen u.a. noch Rückmeldungen des Bundes aus. Anbei finden Sie eine Übersicht zu den Hilfen – diese ist jedoch unter dem Vorbehalt zu betrachten, dass diese den Informationsstand vom 14.12.2020 widerspiegelt. Aktualisierungen sind sehr wahrscheinlich.

Übersicht der Corona-Hilfen – Stand: 14. Dezember 2020

Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen (verbesserte Überbrückungshilfe III)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) planen umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen und teilen mit:

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (im Folgenden „Unternehmen“). Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.

Die vollständige Mitteilung lesen Sie hier:

Erweiterung der Corona-Hilfen – Stand: 12. Dezember 2020

 

Weitere Informationen zu möglichen Überbrückungshilfen für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen finden Sie hier:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Corona Schutzschirm – Freie und Hansestadt Hamburg (Pressemitteilung vom 27. Oktober 2020)

Hamburger Stabilisierungs-Fonds

IFB Hamburg – Corona-Hilfen für Unternehmen

 

Weitere Informationen erhalten Mitglieder auch bei den Berufsverbänden:

Wirtschaftsverband Gartenbau Norddeutschland e. V.

Bauernverband Hamburg e.V.

Zentralverband Gartenbau e.V.

Deutscher Bauernverband e.V.

Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Hamburg e.V.