Die Auswahlentscheidung, wer zuerst gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden soll, erfolgt nach bestimmten Priorisierungsvorgaben, die in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) beschrieben sind. Demnach haben auch „Personen, die in besonders relevanter Position in … Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere … in der Ernährungswirtschaft …“ eine erhöhte Priorität geimpft zu werden (CoronaImpfV § 4). Nach Auffassung des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e. V. gehöre zur Ernährungswirtschaft auch die Landwirtschaft.
Die vollständige Fassung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) erreichen Sie unter dem folgenden pdf-Direktlink:
https://www.kbv.de/media/sp/2020-12-21_Bundesanzeiger_ImpfVO.pdf