Seit 2020 ist das Bundesprogramm Energieeffizienz (EEP) für die Landwirtschaft und den Gartenbau ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung , mit dem Ziel den CO2-Ausstoß dieses Sektors bis 2030 um 16 Millionen Tonnen CO2 gegenüber 2014 zu senken. Die in 2022 bereitgestellten Mittel in Höhe von 48 Millionen Euro und die Aufnahme des Bundesprogramms Energieeffizienz in das Sofortprogramm Klimaschutz der Bundesregierung sollen diesen Prozess beschleunigen. Die Förderung setzt in zwei Bereichen an. Zum einen werden Beratungen und Wissenstransfer sowie Informationsmaßnahmen gefördert, um Informationsdefizite abzubauen und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials beziehungsweise zur Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien für Landwirtschaft und Gartenbau aufzuzeigen. Zum anderen werden Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die CO2-Emissionen des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich reduzieren.
In 2020 erfolgte die Novellierung des Förderprogramms in einen Teil A und einen Teil B für die Förderung in Anlagen zu Erzeugung erneuerbarer Energien. Für den Teil A der Richtlinie stehen die kürzlich, aktualisierten Informationen und Merkblätter zu den Fördermöglichkeiten für Einzelunternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Primärproduktion) nachfolgend zum Download bereit:
Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2023. Förderanträge können umgehend gestellt werden.
MERKBLATT Antragsstellung und Bewilligung A – Beratungen und Investitionsmaßnahmen –
MERKBLATT CO2- Einsparkonzept -A
MERKBLATT Energieeffizienzinvestitionen -A
MERKBLATT Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung -A
Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE):
Quelle: BLE, 2021