Vortragsveranstaltung: Der neue Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse 31.03.2025

Vortragsveranstaltung: Der neue Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse 31.03.2025

Für die Beitragsbemessung der in der LKK versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer ist das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft maßgebend. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist dabei allerdings nicht auf den Einkommensteuerbescheid abzustellen, sondern auf das Einkommenspotenzial des Betriebes – bisher ermittelt nach dem „korrigierten Flächenwert“. Weil nach der Grundsteuerreform ab 1. Januar die dafür notwendigen Berechnungsfaktoren nicht mehr zur Verfügung stehen, musste ein neuer Beitragsmaßstab gefunden werden.

Herr Andreas Sandig von der SVLFG, erklärt allen Interessierten, wie der neue Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse berechnet wird.

Termin:         Montag, 31. März 2025

Dauer:           16.00 bis ca. 17.30 Uhr

Leitung:          Andreas Quast, Landwirtschaftskammer Hamburg

Referent:        Andreas Sandig, SVLFG

Ort:                  Brennerhof 123 (großer Seminarraum), 22113 Hamburg

Zielgruppe:     Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis zum 27.März 2025 verbindlich unter andreas.quast@lwk-hamburg.de mit Ihrem Vor- und Nachnamen an.