Für die Beitragsbemessung der in der LKK versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer ist das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft maßgebend. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist dabei allerdings nicht auf den Einkommensteuerbescheid abzustellen, sondern auf das Einkommenspotenzial des Betriebes – bisher ermittelt nach dem „korrigierten Flächenwert“. Weil nach der Grundsteuerreform ab 1. Januar die dafür notwendigen Berechnungsfaktoren nicht mehr zur Verfügung stehen, musste ein neuer Beitragsmaßstab gefunden werden.
Herr Andreas Sandig von der SVLFG, erklärt allen Interessierten, wie der neue Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse berechnet wird.
Termin: Montag, 31. März 2025
Dauer: 16.00 bis ca. 17.30 Uhr
Leitung: Andreas Quast, Landwirtschaftskammer Hamburg
Referent: Andreas Sandig, SVLFG
Ort: Brennerhof 123 (großer Seminarraum), 22113 Hamburg
Zielgruppe: Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis zum 27.März 2025 verbindlich unter andreas.quast@lwk-hamburg.de mit Ihrem Vor- und Nachnamen an.