Wichtig: Änderungsanträge noch bis zum 30.09. möglich

29. Sep. 2025 | Allgemein

Wichtig: Änderungsanträge noch bis zum 30.09. möglich

Folgende Änderungen des Betriebsprämienantrags sind bis zum 30.09.2025 möglich:

  1. Bereinigung von Überlappungen Flächenüberschneidungen
  2. Vergrößerung / Verkleinerung / Verschiebung von Schlägen innerhalb des Feldblocks
  3. Korrektur eines Kulturcodes einschließlich des Kulturcodes 591 (Ackerland aus der Produktion genommen)
  4. Angabe des Codes 60 (Zwischenfruchtanbau) zwecks Anrechnung auf den Fruchtwechsel
  5. Bis 30. September 2025 kann die Bindung 60 für Zwischenfrüchte oder die Bindung 61 für Untersaaten zur Erfüllung des Fruchtwechsels nach GLÖZ 7 geändert werden. Nicht eingesäte Zwischenfrüchte oder Untersaaten sollten zurückgenommen werden
  6. AMS- Änderungsmitteilungen akzeptieren

Bis zum Jahresende: 

  • Rücknahme von beantragten Fördermaßnahmen (sofern nicht durch eine Kontrolle bereits ein Fehler festgestellt wurde)
  • Rücknahme von Schlägen, sofern eine über einen längeren Zeitraum eine nicht landwirtschaftliche Nutzung (z. Baumaßnahme) vorliegt. Hier entscheidetder Einzelfall. Halten Sie hier bitte Rücksprache.

Wichtig: Die genannten Änderungen sind zwingend notwendig und fristgerecht vorzunehmen. Auch die korrekte Angabe des Kulturwechsels ist in Hinblick auf die Einhaltung des Fruchtwechsels wichtig.