*Update *Aktueller Sachstand zur digitalen Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in Hamburg

16. Dez. 2025 | Allgemein, Pflanzenschutz

*Update *Aktueller Sachstand zur digitalen Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in Hamburg

Die EU-Durchführungsverordnung zur digitalen, maschinenlesbaren Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen sieht eine verpflichtende Einführung zum 01.01.2026 vor. Mit der VO-Änderung vom 31.10.2025 wurde jedoch eine optionale Übergangsfrist bis zum 01.01.2027 geschaffen.​

Es wird derzeit erwartet, dass Deutschland von dieser Frist Gebrauch machen wird. Die Umsetzung in das Pflanzenschutzgesetz-Änderungsgesetz steht noch aus. Rechtliche Verbindlichkeit besteht daher aktuell nicht.​

Als geplante digitale Lösung befindet sich die Plattform „DiPAgE“ des JKI in Entwicklung. Bis zum Inkrafttreten der verbindlichen digitalen Aufzeichnungspflicht stellt der PSD auf Wunsch eine gesetzeskonforme Excel-Tabelle bereit.​

Erweiterte Aufzeichnungspflichten gelten bereits ab dem 01.01.2026, unabhängig von der Verschiebung der digitalen Aufzeichnungspflicht.

Erweiterte Aufzeichnungspflichten ab 2026

Die Durchführungsverordnung sieht vor, dass die bisherigen Aufzeichnungspflichten um zusätzliche Angaben erweitert werden. Diese Ergänzungen gelten bereits ab dem 01.01.2026, unabhängig von der Verschiebung der digitalen Aufzeichnungspflicht.

Aufzeichnungspflichten gemäß § 11 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2023/ 564 (ab 01.01.2026)

EPPO-Codes aus dem Bereich Zierpflanzen und Baumschule, sowie Wachstumsregulatoren zur einfacheren Handhabung zusammengefasst von der LWK Niedersachsen (Dr. Thomas Brand) für alle Bundesländer.

 
Bisherige Aufzeichnungspflichten Ergänzungen ab 01.01.2026 Kommentar
Bezeichnung Pflanzenschutzmittel + Zulassungsnummer Zu finden auf der Pflanzenschutzmittelverpackung oder beim BVL unter: https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/
Zeitpunkt der Verwendung + ggf. Startzeitpunkt (Uhrzeit) Wenn die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Tageszeiten beschränkt ist (z.B. auch Bienenschutzauflagen) Weiteres Beispiel: NT 127 Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 °C
Lufttemperatur vorhergesagt werden. Wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 25 °C vorhergesagt werden, darf das Mittel nicht angewendet
werden.
Kulturpflanze + EPPO-Code Der EPPO-Code ist ein Kurzname, für Pflanzen einheitlicher, internationaler 5-stelliger BuchstabenCode, der hilft, dass alle über dieselbe Art sprechen –
egal in welcher Sprache. Zum Beispiel: Brassica rapa (Rübe) hat den EPPO-Code BRSRR. Zierpflanzen haben den EPPO-Code NNNZZ, der bei
gleicher Pflanzenschutzanwendung verschiedener Kulturen verwendet werden kann. EPPO-Codes sind abrufbar unter: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/psm_kulturen.pdf?__blob=publicationFile&v=15 Außerdem finden Sie auf unserer Homepage eine Übersicht der EPPO-Codes aus dem Bereich Zierpflanzenbau bei ungleicher Pflanzenschutzanwendung verschiedener Kulturen.
+ ggf. BBCH-Stadien BBCH-Stadien sind erforderlich, wenn die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Entwicklungsstadien beschränkt ist (z.B. Wachstumsregler). Eine Übersicht zu BBCH-Stadien aus dem Bereich Zierpflanzenbau finden Sie auf unserer Homepage.
Behandelte Fläche + geodatenbasierte Flächeneinheit und behandelte Flächengröße Räumlich eindeutig erfasste (geodatenbasierte) behandelte Fläche.
Bei Teilflächenbehandlung ist zu dokumentieren welche Sorten welcher Kultur behandelt wurden
Art der Verwendung Flächenbehandlung / Raumbehandlung (Gewächshaus) / Beize

Auskünfte erteilt:

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) – Pflanzenschutzdienst – Brennerhof 123 – 22113 Hamburg

Telefon +49 40 42841 -5329 – Telefax +49 40 42841-5305 – E-Mail pflanzenschutzdienst@bwai.hamburg.de