Die Beantragung für die jährliche Blockliste gem. § 22(2) PflSChG für den Zierpflanzenbau ist ab sofort und rein digital möglich. Sie können Ihren Antrag nun komplett online stellen.
Unter dem Suchbegriff „Behörde für Wirtschaft und Innovation Pflanzenschutzmittel Genehmigung“ gelangen Sie zum Online-Service (Genehmigung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beantragen). Nach einem Klick auf den Button können Sie den Antrag starten. Nun können Sie den Antragsvorgang mit oder ohne Anmeldung beginnen. Im nächsten Schritt haben Sie die Möglichkeit bereits gespeicherte Daten einlesen zu lassen, ansonsten klicken sie auf „Weiter“ und stimmen den Datenschutzhinweisen zu. Jetzt startet die Antragsstrecke, wählen Sie „§ 22…“, es öffnet sich darunter eine weitere Auswahlmöglichkeit „Die Beantragung erfolgt“, Sie wählen „für die Blockliste“, abschließend wählen Sie im Bereich „Ich stelle den Antrag“ den Punkt „für einen Einzelbetrieb“ aus. Nun füllen Sie wie gewohnt Adress- und Kontaktdaten aus und schicken den Antrag im weiteren Verlauf online an das Pflanzenschutzamt. Ein Ausdrucken oder gar eine postalische Versendung ist nicht mehr notwendig. Die Blockliste findet sich während des Antrags als PDF zur Einsicht.
Die Gartenbauverbände habe diese Information bereits erhalten und werden zeitnah wegen einem Sammelantrag mit den jeweiligen Betrieben in Kontakt treten.„