Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau unterstützt Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau dabei in sparsamere klimafreundliche Technologien zu investieren.
Mit diesem Bundesprogramm sollen die Ziele des Klimaschutzplans 2030 in Landwirtschaft und Gartenbau erreicht werden. Dieser beinhaltet, dass im Vergleich zum Jahr 2014 der CO2-Ausstoß um 16 Millionen Tonnen reduziert wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die auf klimafreundliche Technologien umzustellen, finanziell gefördert.
Zum Neustrat des des Förderprogramms finden sie die Richtlinie Teil A unter nachfolgendem Link:
Die Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Richtlinie tritt am 31.12.2027 außer Kraft. Sie ist auf Maßnahmen, die bis zu diesem Datum bewilligt wurden, anzuwenden. Förderanträge können umgehend gestellt werden.
Die Richtlinie richtet sich an KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die Beihilfen für Ihre Investitionen beantragen möchten. Dabei werden die Förderbereiche der Einzelmaßnahmen und CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung unterschieden. Weiterführende Informationen unter den nachfolgen Links:
Informationen zum Förderbereich Nr. 3.1 Einzelmaßnahmen
Informationen zum Förderbereich Nr. 3.2 CO2- Einsparinvestitionen nach Energieberatung
Anträge für Einzelmaßnahmen stellen Sie
- für 3.1.1 bis 3.1.3 unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/Einzelmassnahmen_311_313
- für 3.1.4 unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/Einzelmassnahmen_314
Anträge für CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung stellen Sie unter:
Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE):
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)