In der Unfallverhütungsvorschrift zur Ersten Hilfe der SVLFG sind die Mindestzahlen der Ersthelfer klar geregelt. Des Weiteren hat es sich nach Aussage der SVLFG bewährt, unter Berücksichtigung der Gefährdungen, bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten einen Ersthelfer zu stellen. Außerdem ist in § 1 UVV definiert, dass der Unternehmer nach einem Unfallsicherstellt, dass sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung unverzüglich eingeleitet wird. Auch Global GAP zertifizierte Betriebe oder solche, die beabsichtigen sich zertifizieren zu lassen, müssen eine geschulte Person je 50 Arbeitskräfte nachweisen. Daher möchten wir Ihnen auch wieder in dieser Saison in Zusammenarbeit mit der Johanniter Unfallhilfe eine Ausbildung zum Ersthelfer anbieten. Dabei handelt es sich um eine ganztägige Veranstaltung in der detailliert und sachkundig auf die verschiedenen Notfallsituationen sowie den entsprechenden Maßnahmen eingegangen wird.
Ausbildungsinhalte:
Termin: Montag, 25. November 2024
Dauer: 09:00 bis 17:00 Uhr
Tagungsleitung: Johanniter Unfallhilfe
Ort: Seminarraum 1.06
Zielgruppe: Gärtner und Landwirte
Teilnahmegebühr: € 60,– inklusive Teilnehmerbescheinigung, kann durch die BG erstattet werden
Anmeldeschluss: Donnerstag, 21. November 2024
Da die Teilnehmerzahlen der jeweiligen Veranstaltung begrenzt sind, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung per Mail oder Fax an:
Mail: veranstaltungen@lwk-hamburg.de
Telefax: 040 781 291 – 850