Erschwernisausgleich Pflanzenschutz auch auf niedersächsischen Flächen beantragbar

5. Feb. 2025 | Allgemein

Erschwernisausgleich Pflanzenschutz auch auf niedersächsischen Flächen beantragbar

Wir informieren über die Aktualisierung des Internetartikels zu dem Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EA Pflanzenschutz) unter dem Webcode 01041692 auf der Internetseite der LWK Niedersachsen:

Erschwernisausgleich Pflanzenschutz : Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Alle Landwirte mit Betriebssitz in Hamburg und Flächen in Niedersachsen können nun auch einen Antrag auf Erschwernisausgleich Pflanzenschutz für entsprechende niedersächsische Flächen stellen (nach Ziff. 4.1.2 der Richtlinie EA Pflanzenschutz). Durch die Änderung der Richtlinie sind nun auch Flächen förderfähig, die nicht innerhalb von Natura 2000-Gebieten liegen. Eine Antragstellung ist für Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten für das Jahr 2024 bis zum 16.03.2025 bei der Bewilligungsstelle Uelzen möglich.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsvordrucke stehen auf der Internetseite zur Verfügung.