Folgende Änderungen des Betriebsprämienantrags sind bis zum 30.09.2025 möglich:
- Bereinigung von Überlappungen Flächenüberschneidungen
- Vergrößerung / Verkleinerung / Verschiebung von Schlägen innerhalb des Feldblocks
- Korrektur eines Kulturcodes einschließlich des Kulturcodes 591 (Ackerland aus der Produktion genommen)
- Angabe des Codes 60 (Zwischenfruchtanbau) zwecks Anrechnung auf den Fruchtwechsel
- Bis 30. September 2025 kann die Bindung 60 für Zwischenfrüchte oder die Bindung 61 für Untersaaten zur Erfüllung des Fruchtwechsels nach GLÖZ 7 geändert werden. Nicht eingesäte Zwischenfrüchte oder Untersaaten sollten zurückgenommen werden
- AMS- Änderungsmitteilungen akzeptieren
Bis zum Jahresende:
- Rücknahme von beantragten Fördermaßnahmen (sofern nicht durch eine Kontrolle bereits ein Fehler festgestellt wurde)
- Rücknahme von Schlägen, sofern eine über einen längeren Zeitraum eine nicht landwirtschaftliche Nutzung (z. Baumaßnahme) vorliegt. Hier entscheidetder Einzelfall. Halten Sie hier bitte Rücksprache.
Wichtig: Die genannten Änderungen sind zwingend notwendig und fristgerecht vorzunehmen. Auch die korrekte Angabe des Kulturwechsels ist in Hinblick auf die Einhaltung des Fruchtwechsels wichtig.