Mitteilung zur Corona Krise

26. Mrz 2020 | Allgemein, Corona

Mitteilung zur Corona Krise

Mitteilung der Landwirtschaftskammer Hamburg zur Corona Krise

 

 

I TELEFON- UND MAIL-HOTLINE „AGRAR“ DER BEHÖRDE FÜR WIRTSCHAFT- VERKEHR, UND INNOVATION (BWVI)

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat eigenes Telefon- und Mail-Hotline „Agrar“ für alle Betriebe der Agrarwirtschaft in Hamburg eingerichtete. Hamburger Betriebe aus Landwirtschaft und Gartenbau, die durch die Corona-Krise Einbußen haben oder befürchten, können über Ihre aktuelle Situation informieren und sich zu möglichen Unternehmenshilfen unter den nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten erkundigen.

040 – 428 41 – 3542 oder  040 – 428 41 – 1497  040 – 428 41 – 1648

 

unternehmenshilfen.agrar@bwvi.hamburg.de

 

Die Telefonhotline ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geschaltet.

Nur mit Ihrer Rückmeldung können Bedarf und Umfang von Hilfs-, Förder- und Zuschussprogrammen für die Landwirtschaft und den Gartenbau abgeschätzt und vorbereitet werden.

 

https://www.hamburg.de/coronavirus/13727570/2020-03-17-bwvi-hotlines

 

II DIE BWVI TEILT MIT, DASS LANDWIRTSCHAFTLICHE UND GÄRTNERISCHE BETRIEBE AN HAMBURGER CORONA SOFORTHILFEPROGRAMMEN TEILNEHMEN KÖNNEN

 

Die Hamburger Corona Soforthilfe soll nach Zahl der Beschäftigten gestaffelt werden. Vorgesehen sind direkte Zuwendungen bei Existenz bedrohender Schieflage oder Existenz gefährdenden Liquiditätsengpässen.

 

  • 2.500         € Solo Selbstständige
  • 5.000         € weniger als 10 Mitarbeiter
  • 10.000          € 10-50 Mitarbeiter
  • 25.000         € 51-250 Mitarbeiter

 

Das Antragsverfahren läuft über die Investitionsförderbank. In ca. 7 Tagen werden auf der dann geschalteten Seite www.ifbhh.de/magazin/news/coronahilfen-fuer-Unternehmen

Antragsformulare für Sie zur Verfügung stehen.

 

III AUSWIRKUNGEN DER CORONA- KRISE – VERNICHTUNG VON VERKAUFSFÄHIGER ABER NICHT ABGEFLOSSENER WARE

 

Durch die Corona-Krise ist es vielen Betrieben, insbesondere im Gartenbau, nicht mehr möglich, die sonst üblichen Mengen an Ware abzusetzen, da viele Handelsplattformen nicht oder nur teilweise geöffnet sind. Der Absatz von Schnittblumen und Frühjahrsblühern im Topf ist durch die Einschränkung des öffentlichen Lebens stark eingebrochen. Viele Betriebe haben bereits begonnen nicht abgeflossene Ware zu entsorgen. Für Betriebe, die Ihre Pflanzenbestände gegen das „Corona-Risiko“ versichert haben oder staatliche Hilfen beantragen müssen, ist es wichtig, vorsorglich die Vernichtung von Ware zu belegen.

 

Sachverständige empfehlen mindestens folgende Informationen zu dokumentieren und Maßnahmen zu veranlassen:

 

  • Pflanzengattung, Stückzahl, Topfgröße, Standort im Betrieb
  • Anbau- oder Belegungsplan
  • Pflanzenbestand vor der Vernichtung fotografieren und Bildmaterial kennzeichnen
  • Töpfe nach dem Austopfen aufbewahren
  • Unterlagen zu Lieferabkommen/-vereinbarungen aufbewahren

 

Die Aufzeichnungen können erfahrungsgemäß mögliche Antragsverfahren bei der Inanspruchnahme von staatlichen Hilfen in Form Zuschüssen beschleunigen.

 

Auskunft erteilt: Sascha Gohl, Tel.: 040-781 291-5