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Die „Sachkunde im Pflanzenschutz“ ist gemäß Gesetz Pflicht für alle, die Pflanzenschutzmittel in Erwerbsbetrieben anwenden. Auch bei der Übernahme eines Betriebes muss die Sachkunde entweder durch eine bestandene Sachkundenachweisprüfung oder durch eine abgeschlossene gärtnerische oder landwirtschaftliche Ausbildung nachgewiesen werden. An fünf Nachmittagen werden Sie in dieser Reihe auf die Prüfung vor-bereitet, die im Anschluss an […]