Einzelschlagaufzeichnung der Düngung für Acker- und Grünlandnutzung gemäß §10 (1) DüV

11. Jun 2020 | Düngung, Landwirtschaft

Einzelschlagaufzeichnung der Düngung für Acker- und Grünlandnutzung gemäß §10 (1) DüV

Die seit dem 1. Mai 2020 in Kraft getretene neue Düngeverordnung sieht u. a. vor, dass Aufzeichnungen der tatsächlich durchgeführten Düngemaßnahmen spätestens zwei Tage nach jeder Düngungsmaßnahme erfolgen müssen. Ein entsprechendes Formblatt sowie eine Excel-Vorlage wurde von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein erstellt und kann auch von Hamburger Betrieben genutzt werden.

Die Excel-Vorlage zum Download finden sie hier.

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