Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau gestartet

Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau gestartet

In seiner Pressemitteilung teilt das Bundesminsterium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) wie folgt mit:

Förderrichtlinie ist erstellt – Anträge auf Beratungsförderung ab sofort möglich – investive Förderanträge können ab dem 1. November 2020 gestellt werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sein „Bundesprogramm Energieeffizienz“ weiterentwickelt:
Von einem betrieblichen Energieeinsparprogramm zu einem energiebezogenen CO2-Einsparprogramm. Konkret orientiert sich die Förderung jetzt ausschließlich an den CO2-Emmissionen aus der Energienutzung. Das rückt auch regenerative Energieträger sowie mobile Ma-schinen und Geräte in den Fokus der Förderung. Damit kann nun die ganze Bandbreite klimafreund-licher Energienutzung und -erzeugung in landwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betrieben abgedeckt werden.
Die Bundesministerin Julia Klöckner informiert, dass Anträge auf Beratungsförderung ab sofort bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/energieeffizienz gestellt werden können. Anträge zur investiven Förderung sind ab dem 1. November 2020 möglich.

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich des Gartenbaus und zum Förderbereich Wissenstransfer auch die entsprechenden Einrichtungen.

Seit dem 1. Januar 2020 wird das Bundesprogramm aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung finanziert. Zugleich wurde die Mittelausstattung deutlich erhöht: In der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2023 sind insgesamt 156 Millionen Euro vorgesehen. Das Programm soll aber auch darüber hinaus fortgesetzt werden.

Hintergrund
Das neue Bundesprogramm ist Teil der zehn Maßnahmen des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.

Es trägt zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz bei, den jährlichen Treibhausgasausstoß in der Landwirtschaft bis 2030 gegenüber 2014 um insgesamt 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Die Steigerung der Energieeffizienz und die CO2-Einsparung aus der Energienutzung in Landwirtschaft und Gartenbau haben ein Minderungspotential von bis zu 1,5 Millionen Tonnen CO2 jährlich.

BMEL – Pressemitteilung Nr.1-93/2020 vom 8. Oktober 2020

Weitere Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A – Landwirtschaftliche Erzeugung, Wissenstransfer vom 18. September 2020 (PDF, 434KB. Nicht barrierefrei)