Prüfung von Pflanzenschutzgeräten

Prüfung von Pflanzenschutzgeräten

Bis zum 31.12.2020 müssen alle Geräte geprüft werden, die Pflanzenschutzmittel ausbringen. Der „Pflanzenschutzspritzen-TÜV“ ist seit Jahren Standard. Neu ist die Prüfung von Schneckenkornstreuer und Düngerstreuer, wenn sie Pflanzenschutzmittel ausbringen, und für weitere Geräte.

Geräte, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, müssen regelmäßig amtlich geprüft werden. Einige waren davon befristet befreit. Nach Anlage 5 zu § 4 Absatz 3 der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten müssen bis zum 31.12.2020 folgende Geräte amtlich geprüft werden:

  • Stationäre und mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer 5 kg oder kontinuierlicher Beizung
  • Granulatstreugeräte (auch Schneckenkornstreuer und Düngerstreuer, die Schneckenkorn oder andere PSM ausbringen)
  • Schleppergetragene oder von einer Person geschobenen oder gezogenen Streichgeräte
  • Bodenentseuchungsgeräte

Eine Prüfung für Infrarotgeräte ist nach dem Pflanzenschutzgesetz nicht notwendig.

Es ist derzeit nicht geplant einen Sammeltermin in Hamburg für diese Prüfung anzubieten. Fragen Sie bei ihrem Landmaschinenhändler nach, ob diese Prüfung dort durchgeführt wird. Eine Liste der amtlich anerkannten Kontrollfirmen finden Sie unter

https://www.lksh.de/fileadmin/PDFs/Landwirtschaft/Pflanzenschutz/Pflanzenschutzdienst/Amtlich_anerkannte_Kontrollfirmen_in_Schleswig-Holstein_fuer_die_Pflanzenschutz-Geraetekontrolle.pdf

 In den Vier- und Marschlanden kann die Prüfung bei Gartenbautechnik Geereking durchgeführt werden. Dazu vereinbaren Sie bitte persönlich einen Termin.