In einem Schreiben vom 22. Februar 2021 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) teilt die zuständige Ministerin Frau Julia Klöckner mit, dass angesichts der Corona-Pandemie die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der land- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe eine zentrale Aufgabe darstellt. Zum Schutz der Beschäftigten in Kritischen Infrastrukturen sind Schnelltests ein wichtiger Baustein. Es konnte erreicht werden, dass die Bundesregierung der Ernährungsbranche, d.h. die Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft und der Lebensmittelbranche, nun den Bezug und die Nutzung von Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 ermöglicht.
Der Einsatz von Point-of-Care-(PoC)-Antigen-Schnelltests als Teil eines umfassenden betrieblichen Hygienekonzepts in der Ernährungsbranche wird dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit der Branche zu erhalten und die Verbreitung des Virus einzudämmen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geschaffen. Seit dem 2. Februar 2021 ist es den Betrieben nun möglich, Antigen-Schnelltest selbst zu beziehen und durch geschultes Personal anwenden zu lassen. Dadurch können die Betriebe und Unternehmen regelmäßige Testungen anbieten und den Schutz ihrer Beschäftigten vor einer Infektion erweitern.
Zum Schutz von Beschäftigten, Besucherinnen und Besucher und zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur wird empfohlen, davon rege Gebrauch zu machen.
Besonders wichtig für die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln sind zudem unser Saisonarbeitskräfte. Dabei stellt uns die Verbreitung der Virusmutationen aktuell vor Herausforderungen. Mit der Einstufung von Tschechien und Tirol in Österreich als Virusvarianten-Gebiete sind erstmals direkte Nachbarländer von Deutschland betroffen. Vorübergehende Einreisebechränkungen und Grenzkontrollen waren und sind erforderlich, um den Eintrag der Virusmutation nach Deutschland einzudämmen. Gleichzeitig muss angesichts der unmittelbar bevorstehenden Vegetationsperiode die Einreise von Saisonarbeitskräften möglich sein.
Herr Bundesminister Seehofer ist dem Vorschlag von Bundesministerin Klöckner gefolgt, Saisonarbeitskräfte von dem Beförderungsverbot der Coronavirus Schutzverordnung sowie von den aktuellen Einreisebeschränkungen auszunehmen. Sie können damit weiterhin nach Deutschland einreisen, soweit sie die üblichen Einreisevoraussetzungen erfüllen und einen negativen Coronatest vorlegen.
Quelle: BMEL, Schreiben vom 22.02.2021