Grundsätzlich beginnt die Sperrfrist für den Einsatz von N-haltigen Düngemitteln auf Ackerland mit der Ernte der Hauptfrucht und endet am 31. Januar. Abweichend von diesem Satz dürfen auf Ackerland nach Getreidevorfrucht N-haltige Düngemittel zu Wintergerste, Winterraps, Feldfutter und/oder Zwischenfruchtanbau bis zum Ablauf des 1. Oktobers ausgebracht werden.
Alle nötigen Details zur Planung der Herbstdüngung finden Sie hier: Düngebedarfsermittlung für Stickstoff nach der Hauptfruchternte 2021