Die anstehenden Änderungen des Naturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) sind Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt bekannt, dass die 5. Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am Dienstag, dem 7. September 2021 verkündet wird und am Mittwoch, dem 8. September 2021 in Kraft tritt. Mit dieser Novellierung werden die Anwendungsmodalitäten für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel geändert und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten weiter eingeschränkt.
Die am 7. September 2021 veröffentlichte Fassung, die am 8. September in Kraft tritt lesen Sie hier:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV)