Ab 2022 gelten folgende Neuerungen zu
Direktzahlungen (EU-Prämien) mit Antragsfrist 16. Mai 2022:
Die Direktzahlungsanträge müssen ab März/April 2022 im niedersächsischen Antragssystem ANDI gestellt werden. Die Flächen verbleiben im Jahr 2022 jedoch noch im Referenzsystem Schleswig-Holsteins (profil Inet). Die Übermittlung Ihrer neuen Betriebsnummer, beginnend mit 039…, samt PIN erfolgt per Post, vorausgesetzt Sie haben im Jahr 2021 bzw. 2020 diese Prämien beantragt.
Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) für 2023 mit Antragsfrist 16. Mai 2022:
Für eine Teilnahme an AUKM ab dem Jahr 2023 (Verpflichtungszeitraum ab 1.1.2023) ist es äußerst wichtig, dass Sie schon im Rahmen des Direktzahlungsantrags im Frühjahr 2022 diesen AUKM-Antrag stellen, ebenfalls mit der Antragsfrist 16. Mai 2022. Der bisherige Termin Mitte Dezember entfällt ab nächstem Jahr.
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP):
Hier wird es ab 2023 zur Einführung von Fristen bei der Antragsabgabe kommen. Sobald uns diese bekannt sind, werden wir Sie hier informieren. Interessant für den Obstbau: Frostschutzberegnungsanlagen sind jetzt auch nach AFP förderfähig.
Zusätzlicher Ansprechpartner in Niedersachsen ab 2022:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Bewilligungsstelle Uelzen
Wilhelm-Seedorf-Straße 3
29525 Uelzen
Telefon: 0581-80730