Afrikanische Schweinepest – Umweltbehörde mahnt zur Vorsicht

14. Dez 2021 | Allgemein

Afrikanische Schweinepest – Umweltbehörde mahnt zur Vorsicht

  1. Dezember 2021/BUKEA

Nur rund 120 Kilometer von Hamburg entfernt ist in Mecklenburg-Vorpommern die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen festgestellt worden. Die Fundorte liegen im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Die Umweltbehörde in Hamburg appelliert an Jäger:innen, die Hinweise zu beachten, um eine Übertragung durch den Menschen bestmöglich zu verhindern.

  1. Keine Wildschweine und -produkte aus dem betroffenen Landkreis einführen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Wildschwein negativ auf ASP getestet wurde. Die Untersuchung erfolgt beim jeweils für das Revier zuständigen Untersuchungslabor in Mecklenburg-Vorpommern.
  2. Vorhandene Wildschweinprodukte aus dem betroffenen Landkreis Ludwigslust-Parchim nicht verbreiten.
  3. Jagdreisen in die bzw. jagdliche Aktivitäten in den betroffenen Regionen sollten unterbleiben. Erkundigen Sie sich nach den aktuellen Vorgaben der Veterinärbehörden vor Ort. Jedoch sind in jedem Fall die Biosicherheitsmaßnahmen (bspw. Reinigen von Kleidung, Fahrzeugen)
  4. Fallwild, Aufbrüche, Zerwirkreste und Schwarten von Schwarzwild auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sollten unbedingt reviernah an den hierfür eingerichteten Abholstellen in Harburg, Wandsbek und Altona entsorgt werden.
  5. Beim Transport von Schwarzwild auf auslaufsichere Gefäße/Wannen achten und diese abdecken.
  6. Bei Schwarzwild jedes Stück Fallwild/Unfallwild auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg direkt über die Tierfundkataster App (https://www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_erfassung.php ) oder beim zuständigen Bezirksamt (Amt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt) unverzüglich melden und eine Probenahme abstimmen..
  7. Sämtliches erlegtes Schwarzwild aufs dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg weiterhin beproben – insbesondere aus Revieren in wildschweindichten Regionen und aus Revieren in der Nähe von Autobahnen. Geeignete Probenröhrchen und Gefäße erhalten Sie beim Hygieneinstitut Hamburg (HU). Das HU bittet darum, vorzugsweise Blutproben zu nehmen.
  8. Schwarzwild im Rahmen von Gesellschaftsjagden zentral aufbrechen und dabei die Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Sie verläuft häufig tödlich. Verursacht wird die Erkrankung durch das Virus der Afrikanischen Schweinepest. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch über direkten Tierkontakt. In Hamburg gibt es bislang keinen Nachweis der Tierseuche. Um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, werden in Hamburg regelmäßig Wildtiere im Rahmen eines Monitorings untersucht.

Weitere Informationen zur ASP gibt es unter folgendem Link: Afrikanische Schweinepest – hamburg.de

Rückfragen der Medien

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

Pressesprecher Björn Marzahn

Telefon: 040 42840 3065

E-Mail: Bjoern.Marzahn@bukea.hamburg.de