Neuerungen in der Agrarförderung – Direktzahlungen, Umweltmaßnahmen, Investitionen

6. Dez 2021 | Allgemein

Neuerungen in der Agrarförderung – Direktzahlungen, Umweltmaßnahmen, Investitionen

Ab 2022 gelten folgende Neuerungen zu

Direktzahlungen (EU-Prämien) mit Antragsfrist 16. Mai 2022:

Die Direktzahlungsanträge müssen ab März/April 2022 im niedersächsischen Antragssystem ANDI gestellt werden. Die Flächen verbleiben im Jahr 2022 jedoch noch im Referenzsystem Schleswig-Holsteins (profil Inet). Die Übermittlung Ihrer neuen Betriebsnummer, beginnend mit 039…, samt PIN erfolgt per Post, vorausgesetzt Sie haben im Jahr 2021 bzw. 2020 diese Prämien beantragt.

Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) für 2023 mit Antragsfrist 16. Mai 2022:

Für eine Teilnahme an AUKM ab dem Jahr 2023 (Verpflichtungszeitraum ab 1.1.2023) ist es äußerst wichtig, dass Sie schon im Rahmen des Direktzahlungsantrags im Frühjahr 2022 diesen AUKM-Antrag stellen, ebenfalls mit der Antragsfrist 16. Mai 2022. Der bisherige Termin Mitte Dezember entfällt ab nächstem Jahr.

Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP):

Hier wird es ab 2023 zur Einführung von Fristen bei der Antragsabgabe kommen. Sobald uns diese bekannt sind, werden wir Sie hier informieren. Interessant für den Obstbau: Frostschutzberegnungsanlagen sind jetzt auch nach AFP förderfähig.

Zusätzlicher Ansprechpartner in Niedersachsen ab 2022:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Bewilligungsstelle Uelzen

Wilhelm-Seedorf-Straße 3

29525 Uelzen

Telefon: 0581-80730