Erschwernisausgleich Pflanzenschutz
Hamburg gewährt ab 2024 eine Zuwendung für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in z.B. Naturschutzgebieten. Eine Ausgleichzahlung wird für Acker- und Dauerkulturflächen, die produktiv genutzt werden, gewährt. Förderanträge sind bis spätestens zum 30.09. für Verpflichtungszeiträume ab dem Folgejahr bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einzureichen.