Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Hamburg gewährt ab 2024 eine Zuwendung für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in z.B. Naturschutzgebieten. Eine Ausgleichzahlung wird für Acker- und Dauerkulturflächen, die produktiv genutzt werden, gewährt. Förderanträge sind bis spätestens zum 30.09. für Verpflichtungszeiträume ab dem Folgejahr bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einzureichen.