Ausnahmen bodennahe und streifenförmige Aufbringung

11. Dez. 2024 | Allgemein, Düngung

Ausnahmen bodennahe und streifenförmige Aufbringung

Nach § 6 Absatz 3 Satz 1 DüV dürfen flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff im Falle von bestelltem Ackerland seit dem 1. Februar 2020 und im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau ab dem 1. Februar 2025 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden.

Die Düngebehörde Hamburg als die nach Landesrecht zuständige Stelle kann nach § 6 Absatz 3 Satz 4 DüV Ausnahmen von den Vorgaben der Sätze 1 und 2 genehmigen, soweit dessen Einhaltung und eine Aufbringung mittels anderer Verfahren im Sinne des § 6 Absatz 3 Satz 3 DüV aufgrund der naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten des Betriebes unmöglich oder unzumutbar sind. Ein Ausnahmefall nach Satz 4 liegt insbesondere vor, wenn ein Einsatz der für die Einhaltung der Vorgaben erforderlichen Geräte aus Sicherheitsgründen ausscheidet (§ 6 Absatz 3 Satz 5 DüV). Ist der Einsatz der genannten Techniken aufgrund naturräumlicher oder agrarstruktureller Besonderheiten des Betriebes (z. B. starke Hangneigung und damit einhergehend ein erhöhtes Sicherheitsrisiko) unmöglich oder unzumutbar und ist die Anwendung anderer emissionsarmer Techniken ausgeschlossen, kann die Düngebehörde Hamburg Ausnahmen von dieser Regelung genehmigen. Sofern Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Düngebehörde Hamburg.

 

Folgende Kriterien können die Genehmigung einer Ausnahme berechtigen.

– Schläge unter 1 ha

– Schlag zu schmal für Gestänge (Abstand zu Gewässer beachten)

– Zufahrt für große Technik nicht ausreichend dimensioniert

– ………..

 

Jan-Friedrich Schlimme

Düngebehörde

Brennerhof 121-123

22113 Hamburg

+49 (0)40 78 12 91 34

+49 (0)157 850 849 31

jan-friedrich.schlimme@lwk-hamburg.de