Sammelbeantragung von Pflanzenschutzmitteln (Blockliste) nach § 22.2 PflSchG für den Zierpflanzenbau

Sammelbeantragung von Pflanzenschutzmitteln (Blockliste) nach § 22.2 PflSchG für den Zierpflanzenbau

Auch im Jahr 2025 wird vom Pflanzenschutzdienst Hamburg eine einzelbetriebliche Sammelbeantragung von verschiedenen Pflanzenschutzmitteln (Blockliste) nach § 22.2 PflSchG für den Zierpflanzenbau angeboten. Wie in den Vorjahren ist eine Beantragung auch über den Wirtschaftsverband Gartenbau Nord (WVG Nord e.V.) möglich. Der Pflanzenschutzdienst Hamburg hat die Beantragung für die jährliche Blockliste gem. § 22(2) PflSChG seit Anfang März umgestellt auf eine rein digitale Antragsstrecke. Sie können ihren Antrag nun komplett online stellen.

Die aktuelle Blockliste zum Download.

Die Beantragung der Blockliste ist nach erfolgter Registrierung auch auch online unter folgendem Link möglich:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_AnwPSM

Ein postalischer Versand des Antrags ist damit nicht mehr notwendig.

Bestehende Genehmigungen z.B. aus den letzten Jahren werden durch den Sammelantrag, bzw. die Blockliste nicht berührt. Viele Betriebe besitzen noch bestehende Genehmigungen aus dem vergangenen Jahr. Trotz geringfügiger Änderungen in den letzten Jahren ist ein Blick in die Liste sinnvoll, um möglichen Bedarf zu decken.

Kontakt:
Johanna Hinrichs
Beratung und Versuche Pflanzenschutz im Zierpflanzenbau
Pflanzenschutzdienst Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)
Brennerhof 123, 22113 Hamburg
Tel.: 040 – 428 41 5320
Mobil: 0172 – 43 11 277
E-Mail: johanna.hinrichs@bwi.hamburg.de