Das Verfahren zum Nachweis der Kennarten mittels der FANi App läuft noch bis in den November hinein. Sollten in diesem Jahr dennoch nicht genügend Kennarten mit Fotos nachgewiesen werden können, kann die Öko-Regel 5 sanktionslos, auch auf einzelnen Schlägen, bis zum 30.09.2025 zurückgezogen werden. Hierdurch kann vermieden werden, dass eine Abweichung zwischen der beantragten und der ermittelten Fläche entsteht, welche bei mehr als 20 % Flächenabweichung zu einer Totalablehnung der Öko-Regel 5 führen würde (§ 44 Abs. 2 GAPInVeKoSV).
Bei den mehrjährigen Maßnahmen GN 56 und GN 58 ist eine Zurückziehung ebenfalls möglich, jedoch ist diese ggfs. verbunden mit einem teilweisen Widerruf oder einer Rückforderung. Soll eine Zurückziehung (ggfs. für einzelne Schläge) erfolgen, so ist die zuständige dezentrale Bewilligungsstelle zu kontaktieren.
Informationen zu der Nutzung von FANi in Bezug auf die Dokumentation von Kennarten für die Fördermaßnahmen Öko-Regelung 5 beziehungsweise die AUKM GN56/ GN58 sind auf der Seite der LWK Niedersachsen unter dem Webcode 01042761 verfügbar. Ebenso befinden sich auf der Seite des SLA ausführliche Informationen, wie die bereits erkannten Kennarten im Schlaginfo-Portal eingesehen werden können (Anzeige des Monitoring-Zwischenstands im Kontrollverfahren AMS 2025 | Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung, Infoflyer im Downloadbereich).
Beachten Sie für die Auszahlung in GN 5 Folgendes:
– Für die Auszahlung ohne Abzüge müssen in GN 56 mind. 6 in GN 58 mind. 8 Kennarten auf jedem zur Auszahlung beantragten Schlag (Nachweis auf zwei Abschnitten erforderlich) nachgewiesen werden.
– Beim Nachweis von nur 5 Kennarten auf einem Schlag erfolgt ein Abzug durch Sanktion.
– Werden auf einem Schlag nur 4 Kennarten nachgewiesen, ist die Auszahlung abzulehnen. Die Fläche bleibt in der Bewilligung. Erfolgt allerdings der Nachweis von nur 4 Kennarten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren müssen die Bewilligung aufgehoben und die bereits gezahlten Beträge zurückgefordert werden.
– Werden weniger als 4 Kennarten auf einem Schlag festgestellt, müssen im Antragsjahr 2025 die Bewilligung aufgehoben und die bereits gezahlten Beträge zurückgefordert werden.
Sollten bis zum 14.10.2025 noch nicht ausreichend Kennarten über FANI nachgewiesen werden, erfolgt nochmals automatisiert per E-Mail eine Erinnerung. Bis zum 20.11.2025 besteht die Möglichkeit Fotos zu den Kennarten in FANi hochzuladen.