Fotos Agrarförderung Niedersachsen (FANi)
Am 21. Juni 2023 werden sogenannte Fotobelegaufträge (aktuell 16.750 für Niedersachsen, Bremen und Hamburg) zu den frühen Kulturen erteilt und an die Antragsteller und Antragstellerinnen verschickt. Diese Aufträge bearbeiten Sie bitte bis zum 10. Juli 2023 mit der FotoApp FANi, die ab 2023 Pflicht ist. Die aktuelle Version 2.3 der FotoApp FANi ist ab sofort im Play Store (https://play.google.com/store/apps/details?id=de.niedersachsen.sla.fani&hl=de) und Apple App Store (https://apps.apple.com/de/app/fani/id1541145103?platform=iphone) verfügbar. Eine Schulung zur FotoApp FANi kann derzeit von Seiten der LWK Niedersachsen leider nicht angeboten werden. Daher verweisen wir auf die beigefügte Funktionsweise_von_FANi und selbstverständlich stehen wir als Berater für Rückfragen und Unterstützung bei der Anwendung der App zur Verfügung. Antragsteller oder Antragstellerinnen ohne internetfähiges Mobiltelefon (Smartphone) wenden sich ebenfalls an die Beratung.
Mögliche Änderungen im ANDI bis zum 30. September 2023
- Die Kennzeichnung einer Fläche als verpflichtende GLÖZ 8 Brache kann nachgeholt werden.
- Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung für die verpflichtende GLÖZ 8 Brache kann ergänzt werden, wenn dies versehentlich noch fehlt.
- Die nachträgliche Änderung eines Kulturcodes einer Fläche ist auch in den Code 591 (Ackerland aus der Produktion genommen) möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Voraussetzungen auf der Fläche auch dem Kulturcode entsprechen müssen!
- Die nachträgliche Angabe der Spezifikation einer Fläche zwecks Anrechnung für den Fruchtwechsel 2024 (GLÖZ 7) mit dem Code 060 Zwischenfruchtanbau ist möglich.
- Rücknahme von Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Ökoregelungen (ÖR)
- Bereinigung von Überlappungen Ihrer Antragsgeometrien mit Nachbargeometrien
Bereinigung von Überlappungen Ihrer Antragsgeometrien mit Nachbarantragsgeometrien bis 30. September 2023 möglich
Ab sofort ist es möglich im ANDI zu überprüfen, ob Überlappungen bei den eingezeichneten Schlägen vorliegen. Betriebe mit Überlappungen werden nicht mehr angeschrieben und jeder antragstellende Betrieb ist selbst verantwortlich, zu überprüfen, ob Überlappungen vorliegen. Bei Bedarf steht Ihnen das Beraterteam der Landwirtschaftskammer Hamburg unterstützend zur Seite.
Zusätzlich bleibt als Serviceleistung weiterhin eine Bereinigung der Kleinstüberlappungen (bis 100 m²) nach Antragstellung bestehen, vergleichbar zu den Vorjahren. Neu entstehende Kleinst- und Großüberlappungen werden jedoch nach dem 30.09.2023 sanktionsbehaftet bereinigt.
Inwieweit ein Betrieb von Überlappungsgeometrien betroffen ist, ist seit Ende Mai 2023 auf der Startseite in ANDI 2023 sowie in der Flächentabelle sowie der Geometriebearbeitung zu erkennen. Als neuen Gruppenlayer finden Sie zusätzlich in der Geometriebearbeitung den Layer „Überschneidungsflächen (UEL)“. Der Inhalt dieses Layers ist ein festgeschriebener Stand von Ende Mai, welcher nicht aktualisiert wird. Der tagesaktuelle Stand der Geometrien und Überlappungen findet sich im Layer „Geometrien alle Antragsteller“ sowie „Geometrien des aktuellen Antrags“. Hier das Vorgehen bei der Korrektur der Überlappungen.
Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit (Publizität)
Landwirtschaftliche Betriebe, die eine Förderung im Bereich ELER erhalten und eine betriebliche Internetseite betreiben, müssen auf die EU-Förderung hinweisen. Dieser Hinweis muss mit einem EU-Logo und einem vorgegebenen Text erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter:
Verringerung von Pufferstreifen an Gewässern bis zum 31.12.2023 (GLÖZ 4)
Folgende Allgemeinverfügung GLÖZ4 tritt befristet bis 31.12.2023 in Kraft:
„In Gebieten mit hoher Gewässerdichte wird der einzuhaltende Abstand für das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Biozid-Produkten und Düngemitteln für Begünstigte … auf Futterbauflächen (Dauergrünland oder für den Grundfutteranbau genutzte Ackerflächen) abweichend von §15 Abs. 1, Satz 1 GAPKondV auf einen Meter, gemessen ab der Böschungsoberkante, festgelegt. …“
Diese Allgemeinverfügung gilt für das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.