Die Verwendung von Biozid-Produkten, zu denen auch Rodentizide gehören, war „in geringem Umfang im eigenen Betrieb, in dem Lebensmittel hergestellt, verarbeitet oder in Verkehr gebracht werden“ bis Oktober 2021 ohne Sachkunde möglich. Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat nun den Beschluss zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (§ 25 GefStoffV – Übergangsvorschriften) gefasst. Ein zentraler Bestandteil dabei ist die Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist für die Sachkunde bei der Anwendung von Rodentiziden in landwirtschaftlichen Betrieben. Die bislang bis zum 28. Juli 2027 geltende Frist wird damit auf den 28. Juli 2030 gesetzt. Eine Begründung ist, dass „die Abstimmung auf Bundesebene zu Umfang und Inhalt der Lehrgänge noch nicht abgeschlossen werden konnte“.