Grundsätzlich beginnt die Sperrfrist für den Einsatz von N-haltigen Düngemitteln auf Ackerland mit der Ernte der Hauptfrucht. Abweichend von diesem Satz dürfen auf Ackerland nach Getreidevorfrucht N-haltige Düngemittel zu Wintergerste, Winterraps, Feldfutter und/oder Zwischenfruchtanbau bis zum Ablauf des 1. Oktobers ausgebracht werden.
Die Maximal zu düngende Menge nach der Getreideernte bei vorliegendem N-Bedarf liegt bei 30 kg NH4/ha oder 60 kg gesamt N/ha.
Hier finden Sie Information über die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff nach der Hauptfruchternte 2020