Ausweisung der sogenannten „Roten Gebiete“ in Hamburg

15. Jan 2021 | Düngung, Gartenbau, Landwirtschaft

Ausweisung der sogenannten „Roten Gebiete“ in Hamburg

Am 16.01.2021 tritt die neue „Hamburger Düngeverordnung“ in Kraft. In dieser neuen „Hamburger Düngeverordnung“ werden die speziell für das Landgebiet Hamburg geltenden Vorgaben benannt. Diese wird zum einen eine überarbeitete Ausweisung der „Roten Gebiete“ und zum anderen die Aufzählung der zusätzlichen Maßnahmen in den roten Gebieten beinhalten. Geändert haben sich die roten Gebiete: Sie befinden sich in den Gemarkungen Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt sowie Bramfeld. Die Ausweisung erfolgt auf Feldblockebene.

Bitte schauen Sie vor der Umsetzung einer geplanten Düngemaßnahme, ob die von Ihnen bewirtschafteten Flächen in den roten Gebieten liegen. Zusätzlich zu den grundlegenden Vorgaben der Düngeverordnung gelten in diesen Gebieten nachgenannte Verschärfungen.

  1. Die Vorgaben der Bundes Düngeverordnung nach §13a. Diese sind auf der Homepage der LWK HH unter dem Punkt Düngebehörde/Hinweise Rote Gebiete
  2. Folgende Maßnahmen müssen in Hamburg zusätzlichen eingehalten werden
  • Untersuchungspflicht von Wirtschaftsdüngern
  • Einarbeitungsgebot für bestimmte Düngemittel, wie z. B. Gülle oder Gärreste innerhalb einer Stunde.

Neben den Sperrzeiten ist vor der Durchführung einer Düngemaßnahme zu prüfen, ob der Boden gefroren, wassergesättigt, überschwemmt oder schneebedeckt ist. Tritt mindestens eine der genannten Situationen ein, ist eine Düngemaßnahme mit stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln nicht zulässig.

Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an die Berater der Landwirtschaftskammer Hamburg oder den Mitarbeiter der Düngebehörde Hamburg wenden.

Sobald die neue „Hamburger Düngeverordnung“ veröffentlicht und gültig ist, wird es auf der Homepage LWK HH unter „Aktuelles“ einen entsprechenden Hinweis geben. Grundsätzlich ist die Hamburger Düngeverordnung in Ihrer aktuell gültigen Fassung auf der Seite der Landwirtschaftskammer Hamburg unter dem Punkt Düngebehörde/Rechtliche Grundlagen hinterlegt.