Neue Sperrfristen in „Roten Gebieten“ ab 1.1.2021

15. Jan 2021 | Düngung, Gartenbau, Landwirtschaft

Neue Sperrfristen in „Roten Gebieten“ ab 1.1.2021

Für die Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln gelten die in den unteren Graphiken abgebildeten Sperrfristen. Es ist zu beachten, dass derzeit noch die gleichen „roten Gebiete“ wie im Herbst ausgewiesen sind und dementsprechend danach in diesen Gebieten gehandelt werden muss. Daher gilt dort weiterhin die Sperrfrist bis zum 31.1.2021. Eine veränderte Gebietskulisse wird kurzfristig noch im Januar erwartet, in der die nitratbelastet Fläche in Hamburg reduziert ist.