Bei der Stickstoffbedarfsermittlung im Ackerbau, sind im Boden verfügbare Stickstoffmengen zu berücksichtigen. Nachfolgend die Ergebnisse der 1. N-min Ziehung 2021 des Nitratmessdienstes der Landwirtschaftskammer Hamburg.
Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer Hamburg – 1. Beprobung 2021
Die N-min Ergebnisse der 1. Beprobung der Landwirtschaftskammer können im Rahmen der N-Bedarfsermittlung für Winterkulturen nach Düngeverordnung neben betriebseigenen N-min Analysen genutzt werden. Hierzu sind aus den nachfolgenden Übersichten der repräsentative Naturraum sowie die passende Fruchtfolgekombination für die Ermittlung des N-Bedarfes zu wählen. Durch Angaben zur organischen Düngung im Vorjahr können Repräsentativwerte betriebsindividuell eingeordnet werden. In den Übersichten sind die Ergebnisse nach den für Hamburg typischen Naturräumen aufgeteilt dargestellt. Für den Fall, dass Ihre Konstellation in der Auflistung nicht vorhanden ist, ist der Mittlerer N- min Gehalt für den passenden Naturraum zu verwenden.
Bis zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der aktuellen Messwerte konnten für eine rechtskonforme N-Bedarfsermittlung vorläufig die langjährigen N-min Werte für den jeweiligen Naturraum genutzt werden. Diese gilt es, nach Veröffentlichung des Nitratmessdienstes oder nach Vorlage eigener Analyseergebnisse, durch die tatsächlichen N-min Werte zu korrigieren, sofern eine Abweichung von mindestens +-10 kg N-min vorliegt.
Der 2. Nitratmessdienst erscheint Anfang März, der im Wesentlichen N- min Anhaltswerte für die Sommerungen enthält.
Kontakt: Jan-Freidrich Schlimme, -Düngebehörde-, Tel.: 040 78 12 91 34, jan-friedrich.schlimme@lwk-hamburg.de
Kontakt: Jan-Freidrich Schlimme, -Düngebehörde-, Tel.: 040 78 12 91 34, jan-friedrich.schlimme@lwk-hamburg.de