Der integrierte Pflanzenschutz (IPS) ist in Deutschland und der EU nicht nur ein Leitbild, sondern für die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu gibt es acht allgemeine Grundsätze im Pflanzenschutzgesetz, die in der Leitlinie _allgemeine Grundsätze des IPS beschrieben werden.
Im Jahr 2021 müssen nun sowohl landwirtschaftliche als auch gärtnerische Betriebe nachweisen, dass sie den IPS in ihrem Betrieb auch umsetzen. Hierfür ist ein Fragebogen IPS auszufüllen, der im Rahmen einer Pflanzenschutz-Fachrechtskontrolle abgefragt wird. Für Betriebe, die an einem QS-System teilnehmen, das die Grundsätze des IPS enthält, reicht ein Nachweis über die Teilnahme aus.