Zunächst das Wichtigste: Die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz bezieht ab 2023 mehr Betriebe ein. Die Neuerungen zur GAP ab 2023 werden in einem Vortrag am 22. November beleuchtet. Darüber hinaus gibt es wieder Änderungen bei den AUKM und die AFP-Förderung bezieht auch Investitionen beim Ressourcenschutz mit ein und zu guter Letzt: eine Umfrage zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz mit der Bitte um Teilnahme.
Mehr Betriebe müssen eine Stoffstrombilanz erstellen
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2023 die Stoffstrombilanz auch schon von Betrieben mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mit mehr als 50 GVE je Betrieb gemacht werden muss. Die bisher zusätzlich geltende Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GVE/ha gilt ab dann nicht mehr.
Neues von der GAP und den AUKM
Die Neuerungen der ab 1.1.2023 geltenden Förderregelungen zur 1. Säule werden in einem Vortrag am 22. November 2022 um 10 Uhr im Kompetenzzentrum am Brennerhof vorgestellt. Die Einladungen hierzu erfolgten bereits über E-Mail. Ein aktueller Link zur Umsetzung der GAP ab 2023 finden Sie z. B. auch unter www.lwk-niedersachsen.de bei Eingabe des Webcodes 01041057 oben rechts bei der Lupe. Hierbei gilt es zu beachten, dass dort Informationen für Niedersachsen hinterlegt sind, die nicht unbedingt auf Hamburg zutreffen müssen. Außerdem gilt die Regel zur Mindestbodenbedeckung im Winter (GLÖZ 6) ebenfalls erst ab dem 1.1.2023 und muss somit erstmals im Winter 2023-2024 umgesetzt sein.
Seit 29.09.2022 gelten wiederum geänderte Fördervoraussetzungen für bestimmte Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen, die in folgender pdf-Datei gelb hinterlegt sind. Nicht verändert wurden die Fördervoraussetzungen des Ökologischen Anbauverfahrens, der dauerhaften Umwandlung von Dauergrünland, der Blühstreifen mit jährlicher Ansaat sowie der Kennarten auf Grünland.
Weitere AFP-Förderungsmöglichkeiten im Bereich Ressourcenschutz
Über die AFP-Förderung werden nun auch Maßnahmen zu ressourcenschonenden Einrichtungen zum Umweltschutz gefördert. Dazu gehören z. B. geschlossene, rezirkulierende Bewässerungssysteme für Sonderkulturen, Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte mit integriertem System sowie ein „Biobett“-System zur Vermeidung von PSM-Einträgen.
Umfrage
Und zu guter Letzt eine Umfrage eines Studenten zum Thema „Evaluation der Akzeptanz von Künstlicher Intelligenz-gestützten Systemen bei den Landwirten“. Die Bachalorarbeit geht der Frage nach ob Landwirte z. B. Systeme zur Erkennung von Unkräutern, Bodensensoren bei der Düngung oder Messsonden zum Trinkverhalten einsetzen. Wir bitten um Beteiligung an dieser 15minütigen Umfrage unter: