Folgende Aufzeichnungen sind bis zum 31.März durchzuführen und auf Verlangen der Düngebehörde Hamburg vorzulegen. Betroffen sind dokumentationspflichtige Landwirtschafts- und Gemüsebaubetriebe
- Zusammenfassung und Aufzeichnung des Düngebedarfes (N, P) sowie des Nährstoffeinsatzes (N-, P-Düngung) für das vorangegangene Kalenderjahr (1.1. – 31.12.) jeweils zu einer betrieblichen Gesamtsumme nach Anlage 5 DüV
- Ermittlung und Aufzeichnung des N-Düngebedarfes der nitratbelasteten Flächen für das laufende Kalenderjahr in einer Gesamtsumme und – Reduzierung dieser Gesamtsumme um 20 %
Folgende Aufzeichnungen sind durchzuführen und aktiv zu melden!!!!!
- Importmeldung von Wirtschaftsdüngern. Es besteht eine Meldepflicht für Importe aus anderen Bundesländern oder dem Ausland (§ 4 der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern) durch den Aufnehmer. Erfolgt der Import aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland, so hat der Empfänger dieser Stoffe dies bis zum 31. März für das jeweils vorangegangene Jahr der LWK Hamburg unter Angabe der Abgeber mit deren jeweiligen Namen und Anschrift, Datum oder Zeitraum der Abnahme und der Menge in Tonnen Frischmasse zu melden.
Ihre Ansprechpartner:
Jan-Friedrich Schlimme, -Düngebehörde-, Tel.: 040 78 12 91 34, jan-friedrich.schlimme@lwk-hamburg.de
Dr. Carola Bühler, -Landwirtschaftliche Beratung-, Tel.: 040 78 12 91 22, carola.buehler@lwk-hamburg.de
Markus Freier, -Gartenbauberatung-, Tel.: 040 78 12 91 52, markus.freier@lwk-hamburg.de
Gesa Kohnke-Bruns, -Wasserschutzgebietsberatung-, Tel.: 040 78 12 91 24, gesa.kohnke-bruns@lwk-hamburg.de